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   FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98 VSt   

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https://dejure.org/1999,6401
FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98 VSt (https://dejure.org/1999,6401)
FG Münster, Entscheidung vom 23.08.1999 - 3 V 4801/98 VSt (https://dejure.org/1999,6401)
FG Münster, Entscheidung vom 23. August 1999 - 3 V 4801/98 VSt (https://dejure.org/1999,6401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung von Beteiligungseinkünften aus einem "Investment-Club"; Errichtung von Depots bei einer Schweizer Bank; Einleiten von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen; Anforderungen an den Nachweis der Treuhändereigenschaft; Vermischung von Treuhandvermögen mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsfrist für Vermögensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1136
  • EFG 1999, 1319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

    Auszug aus FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 30.01.1998 (1 BvR 1831/97) bestätigt, dass die Vermögensbesteuerung für Stichtage bis zum 01.01.1996 verfassungsmäßig sei.
  • BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88

    Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

    Auszug aus FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98
    Im Streitfall bedeutet dies, dass nach dem Ermittlungsergebnis das dem Antragsteller zugerechnete Vermögen der Besteuerung zugrundegelegt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.1988 - 2 BvR 330/88 -, wistra 1988, 302 ).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Dies steht in Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt wistra 2000, 154; OLG Hamburg wistra 2001, 112; LG Itzehoe wistra 2001, 31; im Hinblick auf die Festsetzung von Hinterziehungszinsen: BFH BStBl 11 2000, 378; FG Baden-Württemberg EFG 2000, 297; FG Bremen wistra 1999, 199; FG Nürnberg EFG 2000, 602; zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: FG Düsseldorf EFG 2000, 906; FG Münster NJW 2000, 1136; a. A. LG München II wistra 2000, 74; Niedersächsisches FG DStRE 2000, 940 und EFG 2000, 1227).
  • FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99

    Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Dies führt entgegen einer im Schrifttum (Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rn. 68.1, m. w. N., Urban, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1999, 1995) und vom Landgericht München II im Beschluß vom 11.11.1999 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 372 ) vertretenen Auffassung für Veranlagungszeiträume ab 1983 und damit auch für die streitigen Zeiträume nicht dazu, daß der Tatbestand einer Vermögensteuerhinterziehung nicht mehr gegeben ist (ebenso FG Münster, Beschluß vom 23.8. 1999 3 V 4801/98, EFG 1999, 1319 , FG Bremen, Urteil vom 3.11.1998, 298215 K 2, EFG 1999, 1417, Engelhardt in Hübschmann / Hepp / Spitaler, AO , § 370 Rn. 85a, Meine, DStR 1999, 2101).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 999/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1986 und 1989 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 3 StGB bereits in den Jahren 1994 und 1995 nicht mehr strafbar gewesen sein sollten - die o.g. Vertreter der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 SGB folgern aus dem Wegfall des VStG seit dem 01.01.1997 eine mangelnde Strafbarkeit ab 1997 -, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1990 gleichwohl im Jahre 1994 und 1995 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1986 und 1989 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 3 StGB bereits im Jahre 1994 nicht mehr strafbar gewesen sein sollten - die o.g. Vertreter der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 StGB folgern aus dem Wegfall des VStG seit dem 1.1.1997 eine mangelnde Strafbarkeit ab 1997 -, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1992 gleichwohl im Jahre 1994 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2000 - 10 V 938/00

    Vermögensteuer; Zinseinkünfte vor 1993; Steuerhinterziehung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1987 bis 1992 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § Abs. 3 StGB im Jahre 1999 nicht mehr strafbar sein sollten, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1991 gleichwohl im Jahre 1999 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
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